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Zillertaler Mobilitätsplan biegt auf die Zielgerade

Nach dem klaren Ja des Tourismusverbands Tux-Finkenberg zum Zillertaler Mobilitätsplan ziehen die Aufsichtsräte der Tourismusverbände Erste Ferienregion im Zillertal, Zell-Gerlos und Mayrhofen-Hippach nach und sprechen sich klar für das Zukunftsprojekt aus. Im Juli und August sind die Mitglieder in den Vollversammlungen am Zug. Mit ihrer Zusage zur Erhöhung der Tourismusabgabe können die Zillertaler Touristikerinnen und Touristiker das Zukunftsprojekt endgültig auf Schiene bringen.

Die neue Zillertalbahn ist einer der zentralen Bausteine des Zillertaler Mobilitätsplans. (©ZVB/EQ-vis).

Der Zillertaler Mobilitätsplan soll die Region zum Vorreiter für innovative und nachhaltige Mobilität machen. Dafür wird ein umfassendes Paket aus neuer Zillertalbahn, Gästekarte als Fahrkarte und dem ganzheitlichen Konzept aus Bus, Bahn und Straße geschnürt. Ziel ist es, eine attraktive Vor-Ort-Mobilität für Einheimische und Gäste zu bieten. Jetzt fehlen noch die Beschlüsse der Vollversammlungen der Tourismusverbände Erste Ferienregion im Zillertal, Zell-Gerlos und Mayrhofen-Hippach.

Der Sommer der Entscheidungen

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde intensiv an diesem Zukunftsprojekt gearbeitet. Jetzt stehen die finalen Entscheidungen an, um die Weichen für die Umsetzung stellen zu können. Nur mit dem klaren Bekenntnis der Tourismusverbände im Juli und August 2021 kann das Zukunftsprojekt voll durchstarten. Konkret geht es um die Erhöhung der Ortstaxe um 1,25 Euro.

Jahrhundertchance nutzen

„Der Zillertaler Mobilitätsplan ist ein schlüssiges und innovatives Gesamtpaket, das unser Tal nachhaltig entlasten wird. Jetzt gilt es, diese Jahrhundertchance zu nutzen und an einem Strang zu ziehen“, betont Abg. z. NR Franz Hörl, Aufsichtsratsvorsitzender der Zillertalbahn.

Gut zu wissen

Die höhere Ortstaxe pro Übernachtung tritt erst dann in Kraft, wenn die neue Zillertalbahn voll in Betrieb ist – also frühestens ab der Wintersaison 2024/2025. Der Beitrag aus der Region ist Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.